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- Informiert bleiben
Sie erhalten regelmässig Infos zu Atemwegs- und Lungenerkrankungen und unseren Tätigkeiten.
- Lungenfunktionstest
Einmal jährlich ein kostenloser Vorsorgetest im Wert von CHF 20.--
- Geschehen aktiv mitbestimmen
Mit der Teilnahme an der Mitgliederversammlung können Sie das Geschehen der Lungenliga Thurgau aktiv mitbestimmen.
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Werden Sie noch heute Mitglied und bezahlen Sie ganz einfach via Twint den entsprechenden Jahresbeitrag ein. Wir bestätigen Ihnen Ihre Mitgliedschaft schriftlich.
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft oder wünschen Sie einen Einzahlungsschein? Dann kontaktieren Sie uns.
Jahresbeiträge für eine Mitgliedschaft
- Einzelmitgliedschaft: mind. CHF 45.00
- Familienmitgliedschaft: mind. CHF 75.00
- Kollektivmitgliedschaft: für Firmen und Institutionen mind. CHF 250.00
Die Lungenliga Thurgau ist von Zewo anerkannt. Ihre Spende kann bei den Steuern in Abzug gebracht werden.
Jetzt Spenden
Ja, ich unterstütze die Arbeit der Lungenliga Thurgau mit einer Spende zugunsten von lungen- und atemwegserkrankten Menschen im Thurgau.
Trauerspenden
Im Andenken eines lieben Menschen Gutes tun.
Sie möchten einem verstorbenen Menschen mit einer Spende für lungen- und atemwegserkrankte Menschen gedenken? Mit Ihrer Trauerspende helfen Sie Kindern und Erwachsenen, mit ihrer Atemwegserkrankung oder mit ihrer Lungenkrankheit besser umzugehen.
Vorschläge für einen Vermerk in der Todesanzeige oder im Leidzirkular:
Im Sinne der/des Verstorbenen bitten wir, anstelle von Blumen der Lungenliga Thurgau zu gedenken:
Spendenkonto PC 85-1805-0
CH26 0900 0000 8500 1805 0
Anstelle von Blumen gedenke man der Lungenliga Thurgau:
Spendenkonto PC 85-1805-0
CH26 0900 0000 8500 1805 0
Bitte vermerken Sie auf dem Einzahlungsschein auch die Adresse der Trauerfamilie.
Testament
Den Nachlass frühzeitig regeln
Ohne Testament oder Erbvertrag wird Ihr Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Unter Umständen entspricht dies aber nicht Ihrem Willen. Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass gemäss Ihren Vorstellungen gestalten.
Neues Erbrecht - den Nachlass freier gestalten
Das ab 2023 geltende Erbrecht bringt beim Nachlass mehr Handlungsspielraum - zum Beispiel zu Gunsten von gemeinnützigen Organisationen wie der Lungenliga Thurgau.
Unser Tipp
Nehmen Sie Ihre Nachlassplanung frühzeitig in die Hand und lassen Sie sich von Fachpersonen beraten.
Wir von der Lungenliga Thurgau sind Ihnen von Herzen dankbar, wenn Sie dabei auch uns berücksichtigen. Auch kleine Beträge helfen, dass wir unsere Lungen-Patient:innen weiterhin bestmöglicht unterstützen können.